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Mehrere Bahngleise Copyright Augustin Foto Jonas Augustin_ Unsplash.jpeg

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über technische Dienstleistungen im Bereich des Schienengüterverkehrs zwischen der WagonXpert GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren gewerblichen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“), insbesondere für wagentechnische Untersuchungen (WTU), Bremskontrollen, Rangierleistungen sowie mobile Vor-Ort-Einsätze an verschiedenen Standorten. Hierzu zählen auch sonstige technische Unterstützungsleistungen wie das Sichern und Regulieren bei Ladegutverlusten, Kontrollgänge an Gefahrgutwagen (z. B. Bestreifungen), Sichtprüfungen bei Zwischenfällen sowie vergleichbare Einsätze nach individueller Anforderung.

 

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

1.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis selbst.

2. Vertragsabschluss und Leistungen der WagonXpert GmbH

2.1. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, tatsächliche Leistungserbringung oder durch Übermittlung von Zug- oder Wagendaten an den Auftragnehmer per E-Mail oder vergleichbarer Kommunikationsform. In jedem dieser Fälle gelten die AGB als anerkannt.

 

2.2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

 

2.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen (z. B. sichere Zugänglichkeit, Beleuchtung, Informationsbereitstellung). Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Nachweisführung Fotos, Protokolle oder andere Dokumentationen zu erstellen.

3. Stornierungen

3.1. Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung zu erheben.

 

3.2. Bei Stornierung zwischen 24 und 48 Stunden vor Leistungsbeginn beträgt die Stornopauschale 50 % des Entgelts.

 

3.3. Bei kurzfristiger Stornierung unter 24 Stunden oder Nichterscheinen des Auftraggebers wird das volle Entgelt fällig.

4. Verspätete Wagenbereitstellung

4.1. Verzögert sich die Durchführung der Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen – insbesondere wenn sich der Bereitstellungszeitpunkt um mehr als sechs Stunden verschiebt oder der technische Aufwand erheblich steigt –, ist der Auftragnehmer berechtigt,
– den Auftrag als nicht durchführbar zu behandeln und die volle Vergütung abzurechnen oder
– eine Fortsetzung der Leistung nur gegen Zusatzvergütung anzubieten.
In beiden Fällen ist eine erneute Beauftragung durch den Auftraggeber erforderlich, wenn sich der Aufwand über die ursprüngliche Einsatzzeit hinaus erstreckt oder eine neue Disposition notwendig wird.

 

4.2. Ergibt sich durch verlängerte Prüfzeiten, unerwartete technische Auffälligkeiten oder organisatorische Umstände ein erheblicher Mehraufwand, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Zusatzvergütung nach dem jeweils vereinbarten Stundensatz zu berechnen. Zusatzkosten werden dokumentiert und auf Wunsch dargelegt.

 

4.3. Bei Überschneidungen mit nachfolgenden Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, spätere Leistungen vorzuziehen oder zeitlich zu verschieben, um den Gesamtablauf betriebsverträglich zu gestalten.

5. Abbruch durch den Auftraggeber

5.1. Wird eine begonnene Leistung aus Gründen abgebrochen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt der Auftragnehmer zur vollständigen Abrechnung der vereinbarten Vergütung berechtigt.

6. Mängelanzeige und Gewährleistung

6.1. Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Kalendertagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.

 

6.2. Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt, sofern die Mängelrüge berechtigt ist. Die Nacherfüllung kann wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatzleistung erfolgen.

 

6.3. Zwei Nachbesserungsversuche innerhalb von jeweils 7 Werktagen gelten als angemessen. Weitere Rechte des Auftraggebers bestehen erst nach erfolglosem Ablauf dieser Fristen.

 

6.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, beginnend mit dem Tag der Leistungserbringung, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ausnahmen greifen.

7. Haftung

7.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

 

7.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung sogenannter Kardinalpflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.

 

7.3. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den dreifachen Nettoauftragswert, maximal jedoch 25.000 €, beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

 

7.4. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Höhere Gewalt

8.1. Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein Ereignis eintritt, das außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegt und trotz angemessener Vorkehrungen nicht verhindert werden kann. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Energieausfälle oder Infrastrukturstörungen sowie erhebliche Verkehrsbehinderungen wie unvorhersehbare Staus, Straßensperrungen oder Verkehrsunfälle, die trotz üblicher Routenplanung nicht vermeidbar waren.

 

8.2. In solchen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit zu verschieben.

 

8.3. Dauert die Störung länger als 14 Kalendertage an, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bereits erbrachte Teilleistungen werden abgerechnet.

9. Datenschutz

9.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.

 

9.2. Die aktuelle Datenschutzerklärung ist unter [www.wagonxpert.de/datenschutz] einsehbar oder wird auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit deren Geltung einverstanden.

10. Gerichtsstand und Rechtswahl

10.1. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Passau, sofern gesetzlich zulässig.

 

10.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11. Schlussbestimmungen

11.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

 

11.2. Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder in Textform mitgeteilt.

12. Mahngebühren

12.1. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer für jede schriftliche Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erheben.

 

12.2. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

 

Stand: April 2025 – WagonXpert GmbH

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